Die gemeindlichen Bauplätze werden nur nach folgenden Kriterien vergeben:Verkauf nur an Bürger der Gemeine Walting, die mindestens 5 Jahre mit Erstwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind oder aus der Gemeinde stammen.Es sind derzeit noch nachstehende gemeindliche Bauplätze vorhanden (unverbindlich) Preise einschließlich der Erschließungsbeiträge:
Private Bauplätze können von den jeweiligen Eigentümern an beliebige Käufer gegeben werden.
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