Aufgrund des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes hat sich bei der Verlegung eines Gewerbes in einen anderen Meldebezirk (neu-zuständige Behörde) folgendes geändert:
Sofern ein Gewerbe in einen anderen Meldebezirk (außerhalb der Gemeinden Pollenfeld, Schernfeld oder Walting) verlegt wird, entfällt die vorherige Abmeldung im Bürgeramt der VG Eichstätt.
Bei Anmeldung an der neuen zuständigen Behörde muss lediglich die vorherige Anschrift der Betriebstätte angegeben werden. Unser Bürgeramt meldet Ihr Gewerbe anschließend über ein elektronisches Rückmeldungsverfahren ab. Die bisher erforderliche Abmeldegebühr mit Bescheinigung entfällt.
Auf Wunsch des Gewerbetreibenden kann selbstverständlich eine Abmeldebescheinigung angefordert werden. Für die Bescheinigung ist eine Gebühr von 25,00 € zu entrichten.
Bei einer vollständigen Aufgabe innerhalb unserer drei Mitgliedsgemeinden ist dies weiterhin bei uns anzuzeigen.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Bürgeramt telefonisch unter 08421/9740-14 (auch -13) oder über das Funktionspostfach buergeramt@vg-eichstaett.de gerne zur Verfügung.