In der Zeit vom 08.06.2026 bis 27.08.2026 ist die St 2230 Landershofen-Eichstätt zwecks Fahrbahnerneuerung vollständig gesperrt.
Ab 08. Juni: Erneuerung der Kipfenberger Straße und Pfünzer Straße an der St 2230 zwischen Eichstätt und Landershofen
Das Staatliche Bauamt informiert über die bevorstehende Baustelle an der Staatsstraße St 2230. Der voraussichtliche Baubeginn ist der 08.06.2026. Die Bauarbeiten werden nach derzeitiger Planung bis voraussichtlich 27.08.2026 andauern.
Der Straßenzustand wurde bereits im Jahr 2024 im Rahmen einer Befahrung festgestellt. Dabei werden Griffigkeit, Risse, Unebenheiten, Spurrinnentiefe sowie Oberflächenschäden erfasst. In diesem Abschnitt waren die Schäden so groß, dass ein Erhaltungsabschnitt gebildet wurde. Aus diesem Erhaltungsabschnitt wurde anschließend eine Baumaßnahme entwickelt, die in das aktuelle koordinierte Erhaltungs- und Bauprogramm aufgenommen wurde, welches bis 2029 umgesetzt werden soll.
Aufgrund der Schäden im Untergrund wird bei dieser Baumaßnahme ein Teil der Schottertragschicht erneuert. Die Asphaltschichten werden anschließend nach dem aktuellen Stand der Technik neu aufgebaut. Die bestehende Betonformsteinrinne wird entfernt und durch ein Hochbord mit Gussasphaltrinne ersetzt. Die Bushaltestellen werden erneuert und barrierefrei umgebaut. Zudem wird die Straße insgesamt etwas breiter ausgebaut. Der Parkplatz auf Höhe der Polizeiinspektion Eichstätt wird ebenfalls erneuert.
Der Freistaat Bayern investiert hierfür rund 1,7 Mio. €.
Die Maßnahme wird in zwei Bauabschnitten durchgeführt:
Bauabschnitt 1:
Von Landershofen (Pfünzer Straße) bis zur Einmündung Eichendorffstraße in Eichstätt.
Die Bauzeit für diesen Abschnitt läuft vom 08.06.2026 bis zum 27.07.2026 unter Vollsperrung. Die Verkehrsteilnehmer aus Landershofen nutzen die Umleitung über Walting und Rapperszell. Die Eichendorffstraße ist stadteinwärts nicht betroffen. Der zwischen Eichendorffstraße und Landershofen parallel zur St 2230 verlaufende Radweg ist von der Sperrung nicht betroffen.
Bauabschnitt 2:
Von der Einmündung Eichendorffstraße bis zur Zufahrt zur Polizeiinspektion Eichstätt.
Die Verkehrsteilnehmer aus Landershofen nutzen die Umleitung über Walting und Rapperszell. Die Eichendorffstraße ist stadtauswärts nicht betroffen.
In diesem Abschnitt erfolgt zunächst vom 06.07.2026 bis zum 27.07.2026 eine halbseitige Sperrung auf der südlichen Seite. In diesem Zeitraum werden bereits die Hochborde neu hergestellt, um den Bauablauf möglichst effizient zu gestalten. Auf der nördlichen Seite bleiben der Gehweg sowie die Hochborde bestehen. Lediglich die letzten 20 Meter am Bauende, auf Höhe der Zufahrt zur Polizeiinspektion, werden erneuert. In diesem Bereich erfolgt keine halbseitige Sperrung.
Anschließend wird der Bereich für die Fahrbahnerneuerung vom 27.07.2026 bis zum 27.08.2026 voll gesperrt.
Der Wechsel vom Bauabschnitt 1 in den Bauabschnitt 2 erfolgt nach derzeitigem Stand am 06.07.2026. Die Vollsperrung des Bauabschnitts 2 beginnt anschließend am 27.07.2026.
Trotz der Sperrung bleibt die Erreichbarkeit für Einsatzkräfte jederzeit gewährleistet. Die Feuerwehr sowie der Rettungsdienst können die Ortsteile Landershofen und Pfünz während des zweiten Bauabschnitts über die Bereitschaftspolizei und anschließend über die Klärwerkstraße erreichen.
Die Umleitung für beide Bauabschnitte erfolgt über die Orte Walting und Rapperszell über die Kreisstraße EI 15 sowie anschließend von Rapperszell nach Eichstätt über die EI 21. Die überregionalen Schulbusse nutzen ebenfalls diese Umleitungsstrecke.
Lediglich die Kleinbusse des Stadtverkehrs zur Anbindung Landershofens an Eichstätt erhalten nach Abstimmung eine Sondergenehmigung, um von Landershofen über die Pietenfelder Straße sowie „An der Leiten“ auf die B13 zu fahren. Die Umleitung für den Busverkehr sowie die Fahrpläne werden gesondert durch die Stadtwerke und die Stadt Eichstätt veröffentlicht.
Das Staatliche Bauamt bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für die notwendigen Bauarbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen. Die genannten Termine stehen unter Vorbehalt und setzen günstige Witterungsverhältnisse voraus.
Anbei finden Sie die dazugehörigen Umleitungspläne.
