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Was erledige ich wo?

Personalausweis

Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt. Die Antragsstellung erfordert persönliche Vorsprache in der Verwaltungsgemeinschaft. Die Abnahme von Fingerabdrücken ist zwingend notwendig.

Personen ab 16 Jahren können den Antrag auf Personalausweis ohne gesetzlichen Vertreter (Elternteil) stellen. Bei Personen bis einschließlich 15 Jahren ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (Elternteil) notwendig. Der andere Elternteil muss nicht bei Antragsstellung anwesend sein. Es ist jedoch eine Vollmacht notwendig, dass Sie der Ausstellung eines Personalausweises zustimmen.


Abholung:

Zur Abholung können Sie auch jemanden Bevollmächtigen.

Nach ca. 2 bis 3 Wochen werden Sie durch einen PIN-Brief  von der Bundesdruckerei informiert, dass ihr Personalausweis abholbereit in der Verwaltungsgemeinschaft ist. 


Gültigkeit:

6 Jahre bei Antragsstellung bis 24 Jahren

10 Jahre bei Antragsstellung ab 24 Jahren

Kosten:

6 Jahre Gültigkeit: 22,80 €

10 Jahre Gültigkeit: 37,00 €


Zuständige Mitarbeiter