Für die Ausstellung eines neuen Reisepasses wird ein aktuelles, biometrisches Lichtbild in digitaler Form benötigt. Die Annahme analog erstellter Bilder kann noch bis 18.07.2025 erfolgen.
Die Bilder können vor Ort in unserem Bürgeramt (6,00 € pro Bild) oder bei externen Fotodienstleistern oder z. B. auch von manchen Drogeriemärkten (Aushändigung eines QR-Codes) erstellt werden.
Die Antragsstellung erfordert die persönliche Vorsprache in der Verwaltungsgemeinschaft.
Die Abnahme von Fingerabdrücken ist ab einem Alter von 6 Jahren zwingend notwendig.
Eine Unterschrift wird ab dem Alter von 10 Jahren benötigt.
Personen ab 18 Jahren können den Antrag auf Reisepass ohne einen gesetzlichen Vertreter (Elternteil) stellen. Bei Personen bis einschließlich 17 Jahren ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (Elternteil) notwendig. Der andere Elternteil muss nicht bei Antragsstellung anwesend sein. Es ist jedoch eine Vollmacht notwendig, dass Sie der Ausstellung eines Reisepasses zustimmen (Zustimmungserklärung).
Abholung:
Dauer: ca. 4 – 6 Wochen
Sie werden postalisch informiert, wenn Ihr Ausweis zur Abholung eingetroffen ist.
Sie können den Reisepass auch im Expressverfahren beantragen. Dieser ist in der Regel nach 3 – 5 Werktagen abholbereit
Die Abholung kann auch durch Bevollmächtigung einer anderen Person erfolgen
Gültigkeit:
6 Jahre bei Antragsstellung bis 24 Jahren
10 Jahre bei Antragsstellung ab 24 Jahren
Kosten:
6 Jahre Gültigkeit: 37,50 €
10 Jahre Gültigkeit: 70,00 €
Vorläufiger Reisepass (Ausnahmefall): 26,00 €
Express-Reisepass: zusätzlich 32,00 €
Direktversand: zusätzlich 15 €
Vorläufiger Reisepass:
Ein vorläufiger Reisepass kann nur ausgestellt werden, wenn davon auszugehen ist, dass der Express-Reisepass nicht rechtzeitig vor Reisepass eintreffen wird (Glaubhaftmachung erforderlich)
(muss dem Bürgeramt ggf. durch Vorlage von Buchungsbelegen oder ähnlichen Unterlagen glaubhaft gemacht werden)
Direktversand:
Ab 18 Jahren besteht die Möglichkeit zum Direktversand des Reisepasses
Stand: 16.07.2025