Sie müssen die Anerkennung der Vaterschaft gegenüber einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der zuständigen Stelle erklären, die öffentliche Urkunden ausstellen darf.
Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung zustimmen.
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter der zuständigen Stelle fasst Ihre Erklärung und die Zustimmungen in einer öffentlichen Urkunde zusammen. Sie erhalten davon eine beglaubigte Kopie.
Sie können die Vaterschaft jederzeit anerkennen, auch vor der Geburt des Kindes.
Erforderliche Unterlagen
- für die Erklärung des Vaters:
- Personalausweis oder Reisepass des Vaters
- vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
- nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass des Vaters
- für die Zustimmung der Mutter:
- Personalausweis oder Reisepass der Mutter
- erfolgt die Zustimmung getrennt von der Anerkennung: beglaubigte Kopie der Anerkennungserklärung des Vaters
- vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
- nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
- für weitere Zustimmungserklärungen (z.B. von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils):
- Personalausweis oder Reisepass der zustimmenden Personen
- beglaubigte Kopie der Erklärung, der zugestimmt wird
- eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter
Hinweis: Manchmal benötigen Sie weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
beim Jugendamt oder Standesamt: gebührenfrei
beim Notar oder Amtsgericht: kostenpflichtig
Sonstiges
Sie können die Anerkennung der Vaterschaft rückgängig machen, wenn diese ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Mutter des Kindes der Anerkennung ein Jahr lang nicht zugestimmt hat.
Tipp: Wenn Sie die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkennen, können Sie gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.